Teilnahmebedingungen
„Freunde werben Freunde“-Programm der H.WITTE

1. Programmdefinition: Teilnahme und Ablauf

1.1 Vertragspartner sind die H.WITTE Firmengruppe (im Folgenden: H.WITTE) und der Teilnehmer des o.g. Programms (im Folgenden: Werber). Der Werber generiert dabei selbstständig einen personalisierten Empfehlungscode, welchen er dem Empfehlungsempfänger (im Folgenden: Geworbenen) zur Verfügung stellt. Der Empfehlungscode wird als lesbare Zeichenkette, als Hyperlink sowie als QR-Code zur Verfügung gestellt.

1.2 Der Vertragspartner H.WITTE tritt dabei entweder als die Hermann Witte GmbH & Co. KG oder als die Witte Solartechnik GmbH, beide ansässig in der Siemensstr. 6, 26899 Rhede (Ems), auf; abhängig von der Leistung, welche der Geworbene beauftragt. Werden Leistungen beider Gesellschaften im Rahmen des Werbegeschäftes beauftragt, kann die Auszahlung der Prämie ggf. auch anteilig von beiden Gesellschaften erfolgen.

1.3 Nur über die im Programm von der H.WITTE angebotenen Leistungen kann eine prämienwirksame Empfehlung erfolgen. H.WITTE ist berechtigt, die angebotenen Leistungen im Rahmen des Programms jederzeit zu ändern, bestehende Leistungen zu entfernen, neue Leistungen zu ergänzen sowie die Vertragsbedingungen des Programms nach Ankündigung zu ändern.

1.4 Der Empfehlungscode ist eindeutig dem Werber zugeordnet. Der Code kann mehrfach verwendet werden und unterliegt grundsätzlich keiner Nutzungsbegrenzung. Die H.WITTE behält sich jedoch das Recht vor, einzelne Empfehlungscodes sowie komplette Werber nach eigenem Ermessen vom Programm auszuschließen.

2. Persönliche Voraussetzungen und Verpflichtungen

2.1 Der Werber muss eine natürliche und nicht unternehmerisch tätige Person sein. Er muss das 18. Lebensjahr vollendet haben, voll geschäftsfähig sein und seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Vertriebspartner und Mitarbeiter der H.WITTE sowie deren direkte Angehörige dürfen nicht teilnehmen. Eine Selbstwerbung, einschließlich der Werbung innerhalb desselben Haushalts, ist ausgeschlossen. Eine gewerbliche Nutzung ist untersagt.

2.2 Der Geworbene muss ebenfalls eine natürliche Person sein, das 18. Lebensjahr vollendet haben, voll geschäftsfähig sein und seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben.

3. Wichtige Voraussetzungen für Empfehlungen

3.1 Der Werber darf seine Empfehlung nur dann verschicken, wenn der Geworbene ihm gegenüber in den Erhalt entsprechender Nachrichten (z.B. E-Mail) rechtswirksam eingewilligt hat und mit der Verwendung seiner Daten und einer Kontaktaufnahme im Rahmen des Programms einverstanden ist. Fehlt ein rechtswirksames Einverständnis und erhebt der Geworbene bzw. ein Dritter aus diesem Grund Ansprüche gegen die H.WITTE, stellt der Werber H.WITTE von derartigen Ansprüchen frei.

3.2 Der Werber ist weder befugt, gegenüber Dritten rechtsverbindliche Erklärungen für die H.WITTE abzugeben noch den Anschein zu erwecken, hierzu befugt zu sein.

3.3 Die durch den Werber versendete Nachricht (z.B. E-Mail) darf keine Darstellung von Gewalt oder sexuell anzüglichen Abbildungen sowie beleidigende, diskriminierende oder verleumderische Aussagen hinsichtlich Nationalität, Rasse, Geschlecht, Religion, Behinderung, sexueller Neigung und/oder Alter enthalten.

4. Prämienvoraussetzungen

4.1 Der Anspruch auf die Prämie wird nur dann wirksam, wenn der Geworbene innerhalb einer Frist von 365 Tagen unter Angabe des Empfehlungscodes einen Vertrag über die Ausführung einer der prämienrelevanten Leistungen mit der H.WITTE abschließt. Der ggf. entstehende Anspruch auf die Prämie ist nicht übertragbar, verrechenbar oder belastbar. Verträge, die der Geworbene storniert, widerruft oder die von der H.WITTE abgelehnt werden, sind nicht prämienfähig. Die H.WITTE zahlt die Prämie per SEPA-Überweisung an den Werber, nachdem die dem geschlossenen Vertrag zugrunde liegende Leistung vollständig erbracht und die resultierende Zahlungsverpflichtung des Geworbenen vollständig erfüllt wurde. Die Prämie wird im Anschluss innerhalb von 30 Tagen ausgezahlt. Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass der Werber zu diesem Zeitpunkt eine gültige Bankverbindung im Online-Portal des Programmes hinterlegt hat. Entstehen der H.WITTE durch die Auszahlungen der Prämie etwaige Gebühren, z.B. weil eine ungültige Bankverbindung vorliegt, so behält sich die H.WITTE vor, diese entweder mit der offenen Prämie zu verrechnen oder eine entsprechende Nachforderung an den Werber zu stellen.

4.2 Die im Rahmen dieses Programms vermittelten prämienwirksamen Leistungen, das zugehörige minimale Auftragsvolumen sowie die Prämienhöhe sind im Anhang A dieser Teilnahmebedingungen aufgeführt. Werden vom Geworbenen mehrere prämienwirksame Leistungen gleichzeitig beauftragt, wird die Höhe der Prämie durch die Einzelleistung mit dem höchsten Auftragsvolumen ermittelt.

4.3 Ein Prämienanspruch besteht nicht, wenn der Werber im Rahmen der Empfehlung gegen diese Teilnahmebedingungen, insbesondere gegen Regelungen nach Ziffer 3 und 5 der Teilnahmebedingungen, verstoßen hat.

5. Unzulässige Werbemaßnahmen

5.1 Das Programm „Freunde werben Freunde“ basiert ausschließlich auf der Versendung von persönlichen Empfehlungen an natürliche Einzelpersonen, welche den Empfehlungscode mit vorheriger Einwilligung entweder digital, schriftlich, mündlich oder fernmündlich erhalten haben. Andere Werbeformen (Flyer-, Bannerwerbung, Werbekampagnen, Social-Media Posts, usw.) mit dem Ziel, große Zielgruppen zu erreichen, sind ausdrücklich untersagt.

5.2 Es ist dem Werbenden im Rahmen des Programms untersagt, andere als die von der H.WITTE für das Programm bereitgestellte Werbemedien (einschließlich des Empfehlungscodes) zur Empfehlung zu erstellen oder verwenden. Alle bereitgestellten Medien, Logos, Marken und Namen unterliegen dem Copyright und/oder Schutz ihrer jeweiligen Eigentümer.

5.3 Es ist dem Werber untersagt, prämienpflichtige Geschäfte unter Angabe falscher Tatsachen oder durch sonstige Täuschung bzw. Betrug zu generieren.

6. Sperrung und Prämienentzug

Für jeden Fall des schuldhaften Verstoßes des Werbers gegen diese Teilnahmebedingungen, insbesondere gegen Regelungen aus Ziffer 3 und 5 der Teilnahmebedingungen, ist die H.WITTE berechtigt, den Werber unverzüglich für das „Freunde werben Freunde“ Programm zu sperren und dem Werber die in der Statusliste ausgewiesenen Prämien zu entziehen. Der Werber hat bereits ausgezahlte Prämien, soweit bei der entsprechenden Empfehlung gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen wurde, unverzüglich zurückzuerstatten. Weitere Ansprüche von H.WITTE bleiben unberührt.

7. Leistungsfristen, Termine und Verzug

7.1 Leistungsfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie im Vertrag ausdrücklich als solche vereinbart wurden.

7.2 Gerät die H.WITTE mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so haftet sie auf Schadensersatz nur nach Maßgabe der unter Ziffer 8 getroffenen Regelung.

8. Freistellungsanspruch und Rechtsmittel

Der Werber verpflichtet sich, die H.WITTE von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die geltend gemacht werden, weil der Werber die Pflichten nach Ziffer 3.1 und 5.3 der Teilnahmebedingungen verletzt hat.

Anhang A: Prämienwirksame Leistungen

Vermittelte Leistung Mindestauftragsvolumen Prämie
Alle Leistungen 5.000,00 € 200,00 €

H.WITTE Firmengruppe, Siemensstr. 6, 26899 Rhede (Ems)
Stand: 14.11.2024